Kursanmeldungen werden nur schriftlich entgegen genommen.
2.
Kurszusagen werden nach Eingang der Anmeldung erteilt. Die
Kursgebühr ist spätestens 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn
fällig. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang behält
sich der VPT / LG Nieders. vor, den
Kursplatz anderweitig zu vergeben und eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
3.
Sollten Lehrgänge durch Krankheit von Referenten, durch
Unterbelegung oder durch andere, nicht vom VPT-
Nieders. zu vertretende Gründe kurzfristig abgesagt werden müssen,
entsteht dem Kursteilnehmer nur ein
Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Lehrgangsgebühren. Weitergehende
Ansprüche sind auch dann
ausgeschlossen, wenn dem Kursteilnehmer bereits weitere Kosten, z. B. für Übernachtung,
Anreise o.ä.
entstanden sind.
4.
Absagen sind schriftlich mitzuteilen, der Eingang in der
Geschäftsstelle Hannover ist entscheidend, und nur zu
folgenden Bedingungen möglich:
100 % Erstattung der Kursgebühr bis 6 Wochen vor Kursbeginn abzgl. Bearbeitungsgebühr
5,00 Euro
50 % Erstattung der Kursgebühr bis 3 Wochen vor Kursbeginn*
25 % Erstattung der Kursgebühr bis 2 Wochen vor Kursbeginn*
keine Erstattung der Kursgebühr ab 13 Tage vor Kursbeginn*
*Wenn innerhalb dieser Fristen noch keine Zahlung erfolgte, wird eine Ausfallgebühr
in gleicher Höhe fällig.
Eine Ersatzgestellung ist nach Absprache mit der Geschäftsstelle möglich.
5.
Unterricht, der vom Kursteilnehmer durch Krankheit oder aus
anderen Gründen nicht wahrgenommen werden
kann, wird nicht rückvergütet und auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt.
6.
Die Kursteilnehmer halten sich in den Schulungsräumen
auf eigene Gefahr auf.
7.
Bei Demonstrationen und Übungen handeln die Teilnehmer
auf eigene Gefahr und Risiko. Schadensersatzansprüche,
gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen die Dozenten und den
VPT sind ausgeschlossen, es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz zu Grunde.